Durch das Heimgesetz wird Heimbewohnern ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs garantiert. Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungs-gremium und die Interessenvertretung für Bewohner in einem Heim. Durch ihn wirken die Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbeding-ungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heim- trägers dienen.
Der Briefkasten des Heimbeirats befindet sich im Foyer des Hauses und steht Bewohnern, Angehörigen und allen anderen Personen zur Verfügung, die Fragen, Beschwerden und sonstige Anliegen an den Heimbeirat haben. Neben dem Briefkasten befinden sich Vordrucke. Notieren Sie ihre Anliegen und werfen die Vordrucke in den Briefkasten.
Dieser Briefkasten wird grundsätzlich nur vom Heimbeirat geleert und bearbeitet!
Es können persönliche Termine, per E-Mail, durch Benachrichtigung per Briefkasten, oder durch persönliches Ansprechen unserer Heimbeiratsmitglieder, mit dem Heimbeirat vereinbart werden.
Im Foyer des Hauses ist ein Aushang mit Bildern und Namen der Mitglieder.
Am Empfang wird man Ihnen gerne sagen, wann und wo Sie uns persönlich antreffen können.
|
|